Gemeinde Grävenwiesbach
Adresse: Bahnhofsweg 2 a, 61279 Grävenwiesbach.
Telefon:0608696110.
Webseite: graevenwiesbach.de
Spezialitäten: City or town hall.
Andere interessante Daten: Rollstuhlgerechter Parkplatz, Rollstuhlgerechter Eingang, Toilette.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 17 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 4.1/5.
Heute geschlossen. Öffnet Montag um 08:30.
- Montag: 08:30–12:00
- Dienstag: 02:00–18:00
- Mittwoch: 08:30–12:00
- Donnerstag: Closed
- Freitag: 08:30–12:00
- Samstag: Closed
- Sonntag: Closed
Willkommen in Grävenwiesbach, einer idyllischen Gemeinde im Taunus, die für ihre malerische Landschaft und die Vielzahl an Freizeitmöglichkeiten bekannt ist. Wenn Sie auf der Suche nach einer charmanten Ortschaft sind, die Ihnen das Beste aus beiden Welten bietet - die Ruhe und Entspannung des ländlichen Lebens und die Annehmlichkeiten einer gut-connecteden Gemeinde - dann ist Grävenwiesbach genau der richtige Ort für Sie. In diesem Artikel werden wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Gemeinde Grävenwiesbach geben, insbesondere über das Rathaus an der Adresse Bahnhofsweg 2 a, 61279 Grävenwiesbach. Wir werden auf die wichtigsten Dienstleistungen des Rathauses eingehen, den Standort und die Zugangsmöglichkeiten beschreiben, die herausragenden Merkmale vorstellen und praktische Informationen bereitstellen. Außerdem werden wir die positiven Aspekte aus den Bewertungen des Rathauses erwähnen. Das Rathaus von Grävenwiesbach ist das Herzstück der Gemeinde und bietet eine Vielzahl an Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger. Zu den wichtigsten Dienstleistungen des Rathauses gehören:
- Bürgerservice: Hier können Sie alle Anliegen und Fragen, die Sie als Bürger haben, stellen. Ob es um die Anmeldung eines Neugeborenen, die Beantragung eines Personalausweises oder die Abfallentsorgung geht - das Rathaus ist Ihr Ansprechpartner.
- Standesamt: Das Standesamt ist für die Trauungen, Geburten, Sterbefälle und Namensänderungen zuständig. Sie können hier auch Ihre Heiratsurkunde beantragen oder eine Geburtsurkunde abholen.
- Finanzamt: Hier können Sie Ihre Steuererklärung abgeben, einen Steuerbescheid beantragen oder eine Steuerrückerstattung erhalten.
- Grundbuchamt: Das Grundbuchamt ist zuständig für die Eintragung von Grundstücksrechten und Lasten.
- Gemeindeamt: Das Gemeindeamt ist für die Verwaltung der Gemeinde zuständig. Hier können Sie Anträge auf Leistungen der Gemeinde stellen, wie beispielsweise den Antrag auf einen Kitaplatz oder die Beantragung von Fördermitteln.
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